Schlichten ist besser als richten

Die Kfz-Innung Leipzig hat mit der Schiedsstelle eine Einrichtung geschaffen, die Ihnen bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen und Gebrauchtwagenkäufen eine schnelle, kostengünstige und kompetente Hilfestellung bietet, wenn der Betrieb Mitglied der Kfz-Innung ist.

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Informationsfilm “KFZ-SCHIEDSSTELLEN”

Die ehrenamtlich tätige Schiedskommission wird Ihnen helfen, den Konflikt zu lösen.

Die wichtigsten Streitpunkte sind dabei:

  • Vorschäden im Gebrauchtwagensektor
  • Verdeckte Mängel
  • Erledigung nicht in Auftrag gegebener Arbeiten und Reparaturen
  • Nichtbehobene Mängel und Fehler

Mitglieder der Schiedskommission sind:

  • Herr Mathias Lechner – Rechtsanwalt und Vorsitzender
  • Herr Roman Bock – DEKRA Automobil GmbH
  • Herr Peter Pankow – TÜV SÜD Auto Service GmbH
  • Herr Thomas Kubin – ADAC Sachsen e.V.
  • Herr Hans-Ullrich Schnorr – Kfz-Sachverständiger
  • Herr Herr Andreas Salwender – Kfz-Sachverständiger
  • Herr Roland Geistert – Obermeister der Karosserie- und Fahrzeugbauerinnung
  • Herr Andreas Reimann – Vertreter „Freie Werkstätten“

 

Das Schiedsverfahren ist schnell und unbürokratisch:

Das Verfahren vor der Schiedsstelle wird eingeleitet durch einen Antrag (Anrufungsschrift – Schiedsstellenantrag) mit Namen und Anschrift beider Parteien und einer kurzen Sachverhaltsschilderung.

Die Schiedsstelle bestimmt dann einen Termin, zu dem beide Streitparteien erscheinen müssen. Die Parteien haben dabei Gelegenheit, sich umfassend zu äußern. Die Mitglieder der Schiedskommission sind gewillt, eine Einigung herbeizuführen. Ist man sich einig, wird ein Vergleich oder ein Schiedsspruch protokolliert.

Sollten Sie mit der rechtlichen Bewertung durch die Schiedsstelle nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung.

Das Verfahren ist für die beteiligten Parteien kostenfrei: Allerdings ist eine Kostenrückerstattung für Schreibauslagen, Zustellungskosten, Fahrtkosten etc. nicht möglich.

Die Schiedskommision

Die Anrufungsschrift:

Damit es zu einem Schiedssverfahren kommt, muß der Schiedsstelle die Anrufungsschrift vorliegen. Sie sollte folgende Angaben enthalten:

  1. Name oder Firma der Parteien und ihre Anschriften
  2. Bezeichnung des Fahrzeuges
  3. Kurze Schilderung der Beanstandung und des hier zugrundeliegenden Sachverhaltes
  4. Benennung eventueller Beweismittel (wie Kaufvertrag, Reparaturrechnungen, Gutachten, Kostenvoranschläge oder auch schriftlich erteilte Aufträge – in Kopie bitte beilegen
  5. Bennennung der Forderungen des Antragstellers
  6. Bei Kauf das Datum der Übergabe des Fahrzeuges.

Was ist eine Schiedsstelle?

Die Schiedsstelle ist eine neutrale Kommission für den Verbraucherschutz. Sie regelt Beschwerden im Vorverfahren o h n e gerichtliche Auseinandersetzung und ist eine anerkannte Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit.

Dadurch schafft sie es, Meinungsverschiedenheiten zwischen Autokunden und Kfz-Meisterbetrieben schnell, unbürokratisch, mit hohem Sachverstand und für den Verbraucher kostenlos aus der Welt zu schaffen.

Welchen Streit schlichtet die Schiedsstelle?

Die Schiedsstelle des Kfz-Gewerbes ist zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Werkstattkunde oder Käufer und den der Innung angeschlossenen Kfz-Betrieben, z.B. über:

  1. Die Notwendigkeit von Reparaturen
  2. Die ordnungsgemäße Durchführung von Werkstattleistungen
  3. die Angemessenheit von Reparaturen
  4. Streitigkeiten aus Kaufverträgen über gebrauchte Fahrzeuge (mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen) zwischen Käufer und dem Kfz-Betrieb als Händler
  5. Streitigkeiten bezüglich Mängeln am Fahrzeug

Streitigkeiten über den Kaufpreis von Gebrauchtwagen sind vom Schlichtungsverfahren ausgeschlossen.

Welche zeitlichen Fristen sind einzuhalten?

Die Schiedsstelle wird nur dann tätig, wenn Uneinigkeit zwischen Käufer und Kfz-Betrieb besteht und einer von beiden sich an die Schiedsstelle wendet. Das muss schriftlich erfolgen. Im Juristen-Deutsch heißt das “Anrufungsschrift”. Diese muss rechtzeitig eingereicht werden, damit eventuelle Ansprüche nicht verjähren.

Achtung: “Rechtzeitig” bedeutet unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, soweit es sich um Garantieansprüche handelt, spätestens acht Tage nach Ablauf der Garantiefrist; in allen anderen Fällen spätestens vor Ablauf von dreizehn Monaten seit Übergabe des Kraftfahrzeuges und in Fällen von Reparaturaufträgen unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes.

Noch eine juristische, aber wichtige Feinheit:
Unverzüglich” heißt “ohne schuldhaftes Zögern“, was nicht bedeutet, dass es sofort geschehen muss. Es bleibt dem, der die Schiedsstelle in Anspruch nehmen möchte, ein angemessener Zeitraum für Überlegungen und Auskünften von bis zu sechs Wochen.

Welche Betriebe machen mit?

Das Autohaus oder die Werkstatt muss Mitglied der Kfz-Innung sein. Rund 38.000 Kfz-Meisterbetriebe gibt es im Deutschen Kraftfahrzeuggewerbe.

Deshalb sollten Verbraucher schon im Vorfeld darauf achten, wohin Sie Ihr Fahrzeug zur Reparatur bringen oder wo Sie ein Gebrauchtfahrzeug kaufen.

An diesem Schild erkennen Sie die Betriebe, die die Schiedssprüche verbindlich anerkennen müssen.