Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) hier: Preisliste für Kraftstoffe ab dem 1. Juli 2018 (Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums)
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30. Juni 2018 wurden auf Grundlage der Pkw-EnVKV die Preise für Kraftstoffe und andere Energieträger durch das Bundeswirtschaftsministerium aktualisiert und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die aktualisierten Preise sind für neue Personenkraftwagen, die nach dem 30.06.2018 ausgestellt oder zum Kauf oder Leasing angeboten werden, spätestens nach 3 Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger – also ab dem 30.09.2018 – anzuwenden (Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 / A Abschnitt I Nr. 8 Pkw-EnVKV).
Zur Erinnerung: Die Preise für Kraftstoff und anderer Energieträger werden benötigt, um die erforderlichen Energieträgerkosten bei einer Laufleistung von 20.000 Kilometern zu berechnen. Die konkreten Kosten des Kraftstoffs, die aus der Bekanntmachung zu entnehmen sind sowie die daraus errechneten Kraftstoffkosten sind im untersten Feld des Pkw-Labels, welches sich unmittelbar am oder im Fahrzeug zu befinden hat, einzutragen.
Neue Kraftfahrzeuge, die bis einschließlich 30.06.2018 ausgezeichnet wurden (zu erkennen am Ausstellungsdatum des Labels), können bis zum 30.09.2018 das „alte“ Label mit den „alten“ Kraftstoffpreisen behalten; erst ab dem 01.10.2018 müssen diese Fahrzeuge mit einem neuen Label versehen werden, welches die dann aktuellen Kraftstoffpreise ausweisen muss.
Neue Kraftfahrzeuge, die ab dem 01.07.2018 ausgezeichnet werden, müssen bereits die neuen Kraftstoffpreise enthalten.
Als Anlage ist hier die Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Kenntnisnahme beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Dilchert
ZENTRALVEREINIGUNG DES KRAFTFAHRZEUGGEWERBES ZUR AUFRECHTERHALTUNG LAUTEREN WETTBEWERBS E.V.
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