Initiative zur Diesel-Nachrüstung im Bundesrat vorerst gescheitert
Das Land Berlin hatte Ende Mai einen Antrag im Bundesrat zur Nachrüstung von Diesel-Pkw mit wirksamen Stickoxidkatalysatoren gestellt. Nach dem Verursacher-Prinzip sollten die Automobilhersteller verpflichtet werden, die Nachrüstungskosten zu übernehmen. Außerdem sollten von der Bunderegierung alle nötigen Schritte technisch wie administrativ geschaffen werden für die Nachrüstung. Eine Forderung, die der ZDK und andere Fachverbände schon lange vertreten. Die Länder Brandenburg und Baden-Württemberg schlossen sich dem Antrag an.
Der federführende Verkehrsausschuss, Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hatten der Entschließung zugestimmt. Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft hatten empfohlen, die Entschließung nicht zu fassen. Ein Patt, welcher zum vorläufigen Scheitern der Initiative geführt hatte. Aus Sicht des Kfz-Gewerbes eine vertane Chance für die Kfz-Betriebe und Diesel-Fahrer in Deutschland und weitere verlorene Zeit ohne eine Lösung für die betroffenen Euro5-Diesel-Fahrzeuge.
Was fordert der ZDK zur Diesel-Nachrüstung?
Mit den Ergebnissen der Expertengruppe des Nationalen Forums Diesel sowie der in Kraft getretenen Förderrichtlinie bei Diesel-Bussen liegt die Vorlage für eine Nachrüstverordnung bei Pkw bereit. Diese Regelung muss drei Kernpunkte erfüllen:
1.) Klare Anforderungen an die Nachrüstsysteme
2.) Verlässliche Standards für Einbau und Abnahme der Systeme
3.) Schutz nachgerüsteter Diesel-Pkw vor Fahrverboten.
Dies haben die Bonner Fachabteilungen des ZDK auch gegenüber Bundesumweltministerin Schulze und SPD-Vize Schäfer-Gümbel bei ihrem Besuch am 19. Juli in Frankfurt gefordert.
Was wird der ZDK in dieser Frage als Nächstes tun?
Im Nachgang zu der gescheiterten Bundesratsinitiative werden nun die Ländervertretungen der Bundesländer in Berlin umgehend kontaktiert. Die Landesvertretungen beim Bund spielen eine wichtige Rolle dabei, Verbandsinteressen in den Bundesrat einfließen zu lassen. Im Austausch mit den Staatssekretären der Ländervertretungen und jeweiligen Verkehrsreferenten sollen die genauen Hintergründe zum Scheitern der Initiative erfragt werden und Möglichkeiten dargelegt werden, die Initiative zu beschließen.
ZDK unterstützt die „Aktion Abbiegeassistent“ von Bundesverkehrsminister Scheuer
Am 10. Juli lud Verkehrsminister Scheuer in das Bundesverkehrsministerium in Berlin, um die „Aktion Abbiegeassistent“ mit ausgewählten Verbänden und Unternehmen zu starten.
ZDK-Präsident Jürgen Karpinski und der Leiter des ZDK-Hauptstadtbüros, Dr. Christoph Konrad, nahmen an der Veranstaltung teil und betonten in der Diskussion die Kompetenz der eigenen Mitgliedsbetriebe bei Fragen der Nachrüstung von Assistenzsystemen. Der ZDK dient als einer der offiziellen Unterstützer der Aktion neben verschiedenen Verbänden und Unternehmen, die Assistenten bereits in der eigenen Lkw-Flotte einsetzen. Im folgenden Link ist der kurze Film zur Veranstaltung des BMVI zu finden: https://youtu.be/fyniKapzSQY.
Anhörungen zur Diesel-Nachrüstung und zur CO2-Regulierung von Pkw im Deutschen Bundestag
Am 25. Juni hörte der Verkehrsausschuss im Deutschen Bundestag insgesamt neun Experten zur Hardware-Nachrüstung von Diesel-Pkw an. Grundlage der Anhörung waren Anträge der Fraktionen FDP und DIE LINKE. Vertreter der Deutschen Umwelthilfe und des BUND kritisierten Software-Updates für Diesel-Pkw und sprachen sich für Hardware-Nachrüstungen auf Kosten der Hersteller aus. Dem widersprach Prof. Dr. Koch vom Karlsruher Institut für Technologie (Mitautor der BMVI-Expertenstudie zur Nachrüstung) und verwies auf die angeblich enormen Kosten einer Nachrüstung. Die Ausführungen zu den Komplikationen mit dem Bauraum
im Fahrzeug für eine Hardware-Nachrüstung schienen den Abgeordneten neu. Einen wertvollen Beitrag leistete Alexander Möller vom ADAC, der sowohl ermahnte, Gesundheit und Mobilität nicht gegeneinander auszuspielen, als auch darlegte, dass noch eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Emissionssenkung bei den Kommunen lägen.
Kurz darauf, am 27. Juni, hörte der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Experten zu den europäischen Plänen zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei Pkw an. Diskutiert wird, welcher Grenzwert nach den 2021 angestrebten 95g CO2/km gelten soll. Angehört wurden Experten unter anderem vom Institut der Deutschen Wirtschaft, IG Metall, Schaeffler AG, ADAC, Verbraucherzentrale Bundesverband sowie der Agora Verkehrswende. Der Technologievorstand der Schaeffler AG, Prof. Dr. Gutzmer (Podiumsgast bei der letzten Bundestagung in Berlin) betonte die Möglichkeiten des Einsatzes und der Beimischung synthetischer Kraftstoffe.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen forderte die Einführung eines Bonus-Malus-Systems für den CO2-Ausstoß von Neufahrzeugen. Effiziente Fahrzeuge würden für die Besitzer geringe Kraftstoff- und Haltekosten bedeuten. Die Agora Verkehrswende forderte, die Kilometerkosten „anzupassen“. Eine Energiebesteuerung, ein nutzungsabhängiges Entgelt für Straßen sowie eine Anpassung der Dienstwagenbesteuerung seien hier das Mittel zum Zweck. Ein automatisiertes, elektrisches und geteiltes Fahrzeug sei das Ideal in der zukünftigen Mobilität.
Die Anhörung finden Sie als Video unter dem Link: https://dbtg.tv/cvid/7246765
Rundfunkbeitrag laut Bundesverfassungsgericht für Mietfahrzeuge rechtmäßig
Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli die Verfassungsbeschwerde des Autovermieters Sixt gegen die Rundfunkgebühr entschieden. Laut Sixt sei der Beitrag unrechtmäßig, da er nicht für private Fahrzeuge jedoch für Mietwagen gelte. Die Autovermietung muss für jedes Fahrzeug der eigenen Flotte einen Drittel-Beitrag leisten. Für die knapp 50.000 Sixt-Fahrzeuge jeweils 5,83 €. Laut Urteil des Verfassungsgerichts ist der Rundfunkbeitrag für den Autovermieter jedoch gerechtfertigt, da er einen Vorteil darstelle durch die Unterhaltung und Information der Kunden und Beschäftigten in den Filialen.
Dadurch, dass Mietwagen über den öffentlichen Rundfunk Verkehrsmeldungen empfangen können, sei dies ein Vorteil und preisbildender Faktor. Offen und klärungsbedürftig ist noch die Verfassungsbeschwerde des Autohauses Menton aus Stuttgart zur Rundfunkgebühr bei Vorführwagen.
Positive Rückmeldungen auf den Diesel-Sticker aus Ministerien und dem Bundestag
Zusammen mit der Veröffentlichung des „Diesel- Stickers“ wurden auch ca. 150 Exemplare an die Bundestagsabgeordneten der Ausschüsse Umwelt und Verkehr sowie die Minister und Staatssekretäre der Ministerien für Verkehr, Umwelt sowie Wirtschaft versendet. Per Brief antwortete der Staatssekretär Dr. Gerhard Schulz aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. In dem mehrseitigen Schreiben gab der Staatssekretär wieder, welche Maßnahmen das eigene Ministerium ergriffen habe für den Fortbestand des Diesels. (Den Brief erhalten Sie gerne von uns per E-Mail.) Auch zahlreiche Abgeordnete antworteten. Das Büro des Abgeordneten und Vorsitzenden der Mittelstands– und Wirtschaftsvereinigung der CDU, Carsten Linnemann, bat um konkrete Informationen was der ZDK vom BMVI erwarte.
Die Abgeordneten Hilse und Dr. Spaniel von der AfD-Bundestagsfraktion erklärten auf den Sticker ebenfalls die Position der eigenen Fraktion.
Leseempfehlung: Holger Douglas zum WLTP
Zugespitzt beschreibt der Autor Holger Douglas bei „Tichys Einblick“ die aktuelle Problematik um den WLTP: https://www.tichyseinblick.de/wirtschaft/mobilitaet/baender-stehen-still/
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