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Formblatt

Inspektionsbedingungen des Zentralverbands des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK) – Bundesinnungs-verband (BIV)


I. Allgemeines

  • Der Auftragnehmer ist der Zentralverband des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK) – Bundesinnungsverband (BIV), der ein Qualitätsmanagementsystem nach den Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17020 betreibt. Der BIV ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Inspektionen (Abgasuntersuchung (AU), Abgasuntersuchung Krafträder (AUK), Gasanlagenprüfung (GAP), Sicherheitsprüfung (SP)) verantwortlich.
  • Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Auftragnehmer die beauftragte Inspektion (AU, AUK, GAP, SP) ausführt. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten, wenn er den Auftrag nicht annimmt.
  • Gegebenenfalls vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen.

II. Leistungsumfang

  • Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Durchführung von Inspektionen (AU, AUK, GAP, SP) durch die Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks.
  • Die Durchführung der Inspektionen erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Berücksichtigung der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden Vorschriften.

III. Vertraulichkeit, Datennutzung/-schutz

  • Der Auftragnehmer gewährleistet grundsätzlich den vertraulichen Umgang mit allen Informationen, die während der Ausführung der Inspektion erhalten oder erstellt wurden.
  • Dem Auftragnehmer ist es im Zusammenhang mit den im Rahmen der Vertragsabwicklung erlangten Informationen und im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen gestattet,
    • statistische Informationen anonymisiert zu verarbeiten;
    • Informationen nach Regularien des Akkreditierers offenzulegen;
    • Informationen im Rahmen und zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen zu verwenden;
    • Informationen aufgrund gerichtlich oder behördlich angeordneter Verpflichtungen offenzulegen.
  • Der Auftragnehmer kann von den schriftlichen Unterlagen, die ihm zur Einsicht überlassen oder für die Auftragsdurchführung übergeben wurden, Kopien für die eigenen Unterlagen anfertigen.

IV. Haftung für Sachmängel

  1. Eine Haftung für Sachmängel besteht nur für die in Abschnitt I. Ziffer 1 und Ziffer 2 ausdrücklich in Auftrag gegebene Inspektion. Der Auftragnehmer übernimmt mit der Durchführung der Inspektion nicht gleichzeitig die Gewähr für die Ordnungsgemäßheit und Funktionsfähigkeit des begutachteten/geprüften Auftragsgegenstands (Kraftfahrzeug).
  2. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
  3. Die Verjährungsverkürzung in Ziffer 2, Satz 1 gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines jeweiligen gesetzlichen Vertreters oder seines jeweiligen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.

  1. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  2. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:

Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.

V. Haftung für sonstige Schäden

  1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
  2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt III. “Haftung für Sachmängel” geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
  3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt III. “Haftung für Sachmängel”, Ziffer 4 und 5 entsprechend.

VI. Vergütung

Der Auftragnehmer erhebt für die Durchführung der Inspektionen keine Vergütung.

VII. Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

VIII. Beschwerde-/Einspruchsstelle

  • Durch die Entscheidung der Beschwerde-/Einspruchsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
  • Die Anrufung der Beschwerde-/Einspruchsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg währendeines Beschwerde-/Einspruchsverfahrens beschritten, stelltdieBeschwerde-/ Einspruchsstelle ihre Tätigkeit ein.
  • Für die Inanspruchnahme der Beschwerde-/Einspruchsstelle werden Kosten nicht erhoben.

IX. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

 

Datenschutzinformationen

Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist uns ein wichtiges Anliegen, das wir mit hoher Aufmerksamkeit berücksichtigen. Nachstehend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen zustehenden datenschutzrechtlichen Ansprüche und Rechte.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen und des Datenschutzbeauftragten

Für die Datenverarbeitung verantwortlich ist:

Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV}

vertreten durch Herrn Dr. Kurt-Christian Scheel

Franz-Lohe-Straße 21

53129 Bonn

E-Mail:info@inspektionsstelle-kfzhandwerk.de

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks (BIV} unter:

Datenschutzbeauftragter der Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks Herr Stefan Laing

Franz-Lohe-Straße 21

53129 Bonn

EMail:datenschutzbeauftragter@inspektionsstelle-kfzhandwerk.de

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

DerBundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV} betreibt die Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks zur Durchführung amtlicher Untersuchungen in anerkannten Kfz-Werkstätten. Zur Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchung (derzeit AU, AUK, SP und GAP} werden Vor- und Nachname, amtliches Kennzeichen sowie die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN}desAuftraggebersder Fahrzeuguntersuchung zur weiteren Verarbeitung erhoben.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1b DS-GVO.

Zugang zu den vorstehenden Daten haben die berechtigten Personen innerhalb der Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks. Das gilt auch für von uns eingesetzte externe Dienstleister für den technischen Support. Darüber hinaus haben auch berechtigte Personen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS} Zugang zu den Daten, sofern dies im Einzelfall im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems erforderlich ist.

Die personenbezogenen Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung der genannten Zwecke erforderlich ist.

Ihre Rechte

Sie können unter einer der o.g. Kontaktadressen jederzeit Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten, deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit geltend machen.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich darüber hinaus bei einer Aufsichtsbehörde beschweren.

 

Formblatt 7.5-1 “Beschwerdemanagement– Kunden-/Rechnungsinformation”

Kundeninformation:

Sollten Sie Einwände gegen das Ergebnis der an Ihrem Fahrzeug durchgeführten Abgasuntersuchung {AU/AUK}, Sicherheitsprüfung {SP} oder Gasanlagenprüfung {GAP} haben bzw. unzufrieden mit deren Durchführung sein, gehen Sie bitte auf http://beschwerdemanagement.inspektionsstelle-kfzhandwerk.de/ und füllen das dort hinterlegte Formular aus.

Ihre Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks


Kundeninformation zum Beschwerde- und Einspruchsverfahren zur AU/AUK

Lieber Kunde,

wir bedauern, dass die im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) an Ihrem Kraftfahrzeug/Kraftrad in Auftrag gegebene Abgasuntersuchung (AU)/Untersuchung der Abgase an Krafträdern (AUK) nicht vorstellungsgemäß durchgeführt worden ist. Ihre Einwände gegen das Ergebnis der durchgeführten Untersuchung (Einspruch) oder die Unzufriedenheit mit deren Durchführung (Beschwerde), bitten wir Sie unter Verwendung des auf der folgenden Website hinterlegten Kontaktformulars direkt an die Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks zu richten:

http://beschwerdemanagement.inspektionsstelle-kfzhandwerk.de/

Nach Eingang Ihres Einspruchs bzw. Ihrer Beschwerde wird eine automatisierte Eingangsbestätigung an die von Ihnen im Formular benannte E-Mail-Adresse übersendet. Die in dem jeweiligen Bundesland zuständige Beschwerde- bzw. Einspruchsstelle wird Ihr Anliegen anschließend schnellstmöglich prüfen und Ihnen das Ergebnis der Prüfung mitteilen.

Beschwerden bzw. Einsprüche gegen das Ergebnis der Hauptuntersuchung (HU) richten Sie bitte an die jeweils zuständige Überwachungsorganisation.


Kundeninformation zum Beschwerde- und Einspruchsverfahren zur SP

Lieber Kunde,

wir bedauern, dass die an Ihrem Fahrzeug in Auftrag gegebene Sicherheitsprüfung (SP) nicht vorstellungsgemäß durchgeführt worden ist. Ihre Einwände gegen das Ergebnis der durchgeführten Sicherheitsprüfung oder die Unzufriedenheit mit deren Durchführung (Beschwerde), bitten wir Sie unter Verwendung  des  auf  der  folgenden  Website  hinterlegten  Kontaktformulars  direkt  an  die Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks zu richten:

http://beschwerdemanagement.inspektionsstelle-kfzhandwerk.de/

Nach Eingang Ihres Einspruchs bzw. Ihrer Beschwerde wird eine automatisierte Eingangsbestätigung an die von Ihnen im Formular benannte E-Mail-Adresse übersendet. Die in dem jeweiligen Bundesland zuständige Beschwerde- bzw. Einspruchsstelle wird Ihr Anliegen anschließend schnellstmöglich prüfen und Ihnen das Ergebnis der Prüfung mitteilen.


Kundeninformation zum Beschwerde- und Einspruchsverfahren zur GAP

Lieber Kunde,

wir bedauern, dass die im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) an Ihrem Fahrzeug in Auftrag gegebene Gasanlagenprüfung (GAP) nicht vorstellungsgemäß durchgeführt worden ist. Ihre Einwände gegen das Ergebnis  der  durchgeführten  Untersuchung  (Einspruch)  oder  die  Unzufriedenheit  mit  deren Durchführung (Beschwerde), bitten wir Sie unter Verwendung des auf der folgenden Website hinterlegten Kontaktformulars direkt an die Inspektionsstelle des Kraftfahrzeughandwerks zu richten:

http://beschwerdemanagement.inspektionsstelle-kfzhandwerk.de/

Nach Eingang Ihres Einspruchs bzw. Ihrer Beschwerde wird eine automatisierte Eingangsbestätigung an die von Ihnen im Formular benannte E-Mail-Adresse übersendet. Die in dem jeweiligen Bundesland zuständige Beschwerde- bzw. Einspruchsstelle wird Ihr Anliegen anschließend schnellstmöglich prüfen und Ihnen das Ergebnis der Prüfung sowie ggf. weitere Maßnahmen mitteilen.

Beschwerden bzw. Einsprüche gegen das Ergebnis der Hauptuntersuchung (HU) richten Sie bitte an die jeweils zuständige Überwachungsorganisation.


Originaldokument hier downloaden: Kombi Auslagen Werkstatt (PDF)